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   BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86   

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https://dejure.org/1986,10371
BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86 (https://dejure.org/1986,10371)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1986 - 3 StR 544/86 (https://dejure.org/1986,10371)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1986 - 3 StR 544/86 (https://dejure.org/1986,10371)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des angesonnenen Geschlechtsverkehrs als Mitveranlassung zur Tatbegehung durch Hervorrufen einer affektiven Erregung im Lichte einer Strafmilderung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.

    Das gilt insbesondere für Fallgestaltungen, in denen sich die Affektentladung in einem auch von Täter und Tatplan her gesehen sinnlosen Vorgehen manifestiert, etwa in einer Vielzahl von Stichen oder Schlägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86 und vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

    Gerade bei einer affektiven Beeinträchtigung des Täters ist eine Vielzahl von Verletzungshandlungen häufig eher ein Anzeichen für eine stärkere seelische Beeinträchtigung als Ausdruck besonderer verbrecherischer Energie (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1987 - 3 StR 205/87 und vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des

    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
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